24.DV-Treffen der MPG, 6.11-8.11. 2007, Jena
Programmentwurf r2.0
Abstracts
Warum Datenschutz kein Terroristenschutz ist und der Bundestrojaner kein einziges Kind retten wird.
Ricardo Cristof Remmert-Fontes
Abstract
„Wir müssen auch an die Kinder denken!“- so der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, auf einer Anhörung im Deutschen Bundestag 2007 zur Notwendigkeit neuer Gesetze, Befugnisse, Ermittlungsinstrumente und technischer Hilfsmittel, wie der Vorratsdatenspeicherung und der „Online-Durchsuchung“ (auch: „Bundestrojaner“ genannt).
Was Herr Ziercke sagen wollte, war, daß seiner Meinung nach nur diese Maßnahmen geeignet seien, der Bedrohung der Inneren Sicherheit durch den „internationalen Terrorismus“, der organisierten Kriminalität und Kinderpornographie wirksam zu begegnen.
„Datenschutz ist Terroristenschutz!“ - Auch dies ein Ausspruch Herrn Zierckes, von der
Bundesregierung eifrig aufgenommen, die damit verkennt, was die Intention der Schutz- und Abwehrrechte einmal war und sein sollte: Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität, aber auch der deren Schutz vor einem kriminellen Staat.
Bedeutet die Aufhebung des Datenschutzes im Falle der Vorratsdatenspeicherung, daß 450 Millionen europäischer Bürger/innen (potentielle) Terroristen sind? Sind deren private oder geschäftliche Daten, DV-Anlagen und Netze vor dem Bundestrojaner überhaupt noch geschützt?